
HU und AU
Jeder Fahrzeughalter muss sein Fahrzeug in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen einer Hauptuntersuchung unterziehen lassen. Nur mit gültiger Plakette dürfen Sie am Straßenverkehr teilnehmen. Unsere Werkstatt führt die HU durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 StVZO) durch.